Pyrodex und TripleSeven sind ein „Schwarzpulver-Ersatz“, die sehr wenig Verbrennungsrückstände erzeugen und in den Vereinigten Staaten sehr beliebt sind. Neben den üblichen Schwarzpulverbestandteilen sind noch nennenswerte andere Bestandteile enthalten. Deshalb handelt es sich laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) um „schwarzpulverähnliche Stoffe“. Diese schwarzpulverähnlichen Stoffe sind bei Wettkämpfen aus formellen Gründen bisher leider nicht zugelassen, da die DSB-Regeln für das Schießen mit Vorderladerwaffen besagen: „Die Ladung darf nur aus fabrikmäßig hergestelltem Schwarzpulver ohne Zusätze als Treibladungspulver, einem oder mehreren Verdämmungsmitteln und einem Geschoß aus Blei bestehen.“Aufgrund der künftigen Neuregelungen im Beschußrecht ist mit Änderungen der DSB-Regeln zu rechnen.

WICHTIG:

Wie bei allen Pyrodex- und TripleSeven-Produkten dürfen mit Schwarzpulver vergleichbare Ladungen niemals über das Gewicht, sondern ausschließlich über das Volumen erarbeitet werden!
Die Beschussämter haben seit 2008 geprüfte Vergleichstabellen für Pulverladungen in Gramm.
Alle Pyrodex- und TripleSeven-Treibladungsmittel entsprechen im Volumen etwa dem Schwarzpulver, sind aber im Gewicht etwa 30 % leichter, sodass z.B. mit einem pound etwa 30 % mehr Schüsse abgegeben werden können als mit dem gleichen Gewicht Schwarzpulver.Neben sehr guten ballistischen Leistungen hat der „Schwarzpulverersatz“ den großen Vorteil, dass sowohl Hände, Waffen oder der Arbeitsplatz ganz einfach mit Wasser gereinigt werden können.

Vorteile vom neu entwickelten Hodgdon TripleSeven-Schwarzpulverersatz auf einem Blick:

  • bis zu 30 % Einsparmöglichkeit gegenüber Schwarzpulver
  • gutes Zündverhalten
  • sehr gleichmäßiges Abbrandverhalten
  • sehr gute Ladedichte (auch für Trommelrevolver gut geeignet)
  • Verwendung auch wie bei Schwarzpulverpatronen möglich
  • enthält kein Schwefel
  • günstiges Korrosionsverhalten bei Waffe und Hülsen
  • wesentlich angenehmer Geruch
  • einfache Reinigung mit Wasser
  • Bitte Herstellerhinweise je nach Anwendungsbereich beachten!

ACHTUNG: Beschussrecht

ACHTUNG: Regelungen im Beschussrecht und beim Eintrag im Erlaubnisschein:
Die Handelsnamen „Pyrodex“ und „TripleSeven“ werden von den deutschen Behörden als „schwarzpulverähnliche Stoffe“ bzw. als „Schwarzpulver-Ersatzstoffe“ im Erlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz bezeichnet.

Beschussrecht:
Die beschussrechtliche Seite wurde im Jahre 2008 auf internationaler (C.I.P.) Ebene für die vorgenannten 5 Sorten „Pyrodex“ und „TripleSeven“ neu geregelt und beschlossen. Damit ist künftig auch die Verwendung der von der CIP eingehend untersuchten „Substitutes“ (schwarzpulverähnliche Stoffe) mit abgedeckt. Die Verwendung der „Substitutes“ in Deutschland kann allerdings erst nach der Umsetzung in nationales, deutsches Recht erfolgen.

Der Beschuss von Schwarzpulverwaffen erfolgt bei den Beschussämtern weiterhin ausschließlich mit Schwarzpulver. Seit dem 1. Mai 2011 stellen die deutschen Beschussämter nur noch Bescheinigungen aus, die Ladungsangaben über Schwarzpulver und auch Schwarzpulverersatz-stoffen enthalten. Es dürfen aber künftig nach Umsetzung in nationales Recht in schwarzpulverbeschossenen Waffen auch „schwarzpulverähnliche Stoffe“ wie die 5 Sorten „Pyrodex“ und „TripleSeven“ verwendet werden. Nach Umsetzung des neuen Rechtes müssen Waffen nicht mit „Pyrodex“ oder „TripleSeven“ beschossen werden.

Nachstehend finden Sie zur Information eine „Ladetabelle für tragbare Schwarzpulverwaffen“, die als Grundlage für die Beschussprüfung bei den deutschen Beschussämtern verwendet wird.

Eintrag in den Erlaubnisscheinen:
Bei Abgabe von Pyrodex bzw. TripleSeven-Treibladungsmittel an den Endverbraucher ist darauf zu achten, dass der Kunde einen der folgenden Begriffe im Erlaubnisschein eingetragen hat:
- schwarzpulverähnliche Stoffe (= offizielle Bezeichnung)
- Schwarzpulver-Ersatzstoffe bzw. Schwarzpulver-Ersatz
- die Begriffe „Pyrodex“ und möglichst auch „TripleSeven“.

Diese Regelung geht aus einem neuen „Leitfaden“ für Behörden in Deutschland hervor, der sog. Sprengstoff-Verwaltungsvorschrift. Derzeit gibt es leider noch länderweit unterschiedliche Regelungen. Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde und weisen Sie bitte Ihre Behörde auf diese Neuerungen hin.

Gefahrgutrecht und Lagerung:
Gefahrgutrechtlich wurde „Pyrodex“ und auch „TripleSeven“ unter der Gefahrgutklasse 1.3 C mit UN0499, Treibstoff, fest, von der BAM in Berlin klassifiziert. Beim Transport muß UN0499 in einem separaten Gefahrgutkarton verpackt sein, darf aber im Fahrzeug zusammen mit Schwarzpulver (1.1 D), Treibladungspulver (1.3 C) und Munition (1.4 S) transportiert werden.

Für die Lagerung (Klasse 1.3 C) gelten die gleichen günstigen Voraussetzungen wie auch für UN0161 Treibladungspulver (1.3 C). Die Verwendung von „Pyrodex“ und „TripleSeven“ erfolgt als Schwarzpulver-Ersatz und zum Laden und Wiederladen von Munition (ähnlich der Schwarzpulverpatronen), jedoch nicht als Nitropulver!

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