Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegen-
stehende  oder  von  diesen  Geschäftsbedingungen  abweichende  Bedingun-
gen des Vertragspartners erkennen wir nicht an. Abweichende Bedingungen
des  Vertragspartners  gelten  auch  dann  nicht,  wenn  sie  in  einem  unserer
Auftragsbestätigung  nachfolgenden  Bestätigungsschreiben  des  Vertrags-
partners enthalten sind und wir diesem nicht widersprechen; unser Schwei-
gen  gilt  in  jedem  Fall  als  Ablehnung.  Diese  Geschäftsbedingungen  gelten
auch  dann,  wenn  wir  in  Kenntnis  entgegenstehender  oder  von  unseren
Geschäftsbedingungen  abweichenden  Bedingungen  des  Vertragspartners
unsere vertraglichen Verpflichtungen erfüllen.
Im Falle von Widersprüchen in den vorangegangenen beiderseitigen Vertrags-
erklärungen oder Bestätigungsschreiben kommt der Vertrag durch Vornahme
der  Lieferung  oder  sonstiger  Erfüllungsleistungen  des  Vertragspartners  in
jedem Fall zu unseren Geschäftsbedingungen zustande.
2. Einzelvertragliche   Bestimmungen   gehen   diesen   Allgemeinen   Geschäfts-
bedingungen vor.
3. Soweit sich aus dem Vertrag oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen nichts Abweichendes ergibt, sind (Willens-)Erklärungen in Textform im
Sinne des § 126 b BGB abzugeben.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmern,  juristischen  Personen  des  öffentlichen  Rechts  oder  einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
5. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte mit dem Vertragspartner.


§ 2 Aufträge und Preise
1. Wir bitten um schriftliche Aufträge.
2. Der Mindestbestellwert (Warenwert netto) beträgt 25,– €. Für Nettobestellwerte
unterhalb des Mindestbestellwertes berechnen wir einen Zuschlag,
ermittelt aus der Differenz vom Netto- bis zum Mindestbestellwert.
3. Alle Preise sind freibleibend. Es werden die am Tag der Lieferung gültigen
Preise berechnet. Für den Fall erheblicher Preissteigerungen steht
dem Vertragspartner ein Lösungsrecht zu. Alle Preise sind Netto-Preise
für Lieferungen in das Inland, denen die jeweils gültige Umsatzsteuer
hinzugefügt wird.
4. Bei Lieferungen für das Ausland berechnen wir, falls erforderlich, den
größeren Verwaltungsaufwand für die Dokumentenerstellung gesondert.
Die bei der Zahlung anfallenden Bankgebühren stellen wir ebenfalls in
Rechnung.


§ 3 Lieferung
1.Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Bestellers versandt. Warensendungen
per Paketdienst versichern wir bis zu 500 € gegen die
üblichen Transportgefahren, ausgenommen Lieferungen ins Ausland,
durch Spediteure oder unsere eigenen Fahrzeuge und Abholungen.
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Soweit wir nach dem
Verpackungsgesetz verpflichtet sind, Verpackungen zurückzunehmen,
trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport.
2. Für unsere Leistungen vereinbarte Fristen und Termine gelten nur annähernd,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Im Falle des Lieferverzuges steht
Ihnen unter Ausschluss weiterer Ansprüche ein Rücktrittsrecht nur dann
zu, wenn Sie uns eine angemessene Nachfrist gesetzt haben und wir die
Leistung nicht innerhalb der gesetzten Frist bewirken.
4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen
von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei von
uns nicht zu vertretenden Umständen höherer Gewalt, wie Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr, Energie- und Rohstoffmangel und Betriebsstörungen,
wenn diese Hindernisse nachweislich die Fertigstellung oder Lieferung
des Liefergegenstandes verzögern. Die vorbezeichneten Umstände sind
auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse
werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung,
hat er bei Annahme der Ware vom Transportunternehmen die Beschädigung
schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach
dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von
5 Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden.
6. Im Falle einer freiwilligen Rücknahme mangelfreier Ware behalten wir uns
das Recht vor, 10% des Warenwertes als Bearbeitungsaufwand zuzüglich
uns entstandener Retouren- /Rücksendekosten zu berechnen bzw. mit
der Kulanzgutschrift zu verrechnen. Die Rücklieferung von Ware hat nach
vorheriger Absprache mit uns zu erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Rücknahme
mangelfreier Ware wird durch diese Bestimmung nicht begründet.


§ 4 Gewährleistung
1. Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbes-
serung oder Ersatzlieferung.
2. Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind jedoch Schäden, die auf natür-
liche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, nicht autorisierte Nachbesse-
rungsarbeiten oder Wartungstätigkeiten zurückgehen. Schlägt die Nachbes-
serung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Vertragspartner nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
3. Offensichtliche   Mängel   sind   uns   unverzüglich,   spätestens   jedoch   zwei
Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls sind
hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Die Mängelanzeige hat schrift-
lich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Die Beweis-
last für die rechtzeitige Absendung trifft den Vertragspartner. Im kaufmänni-
schen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB.
4. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an neuen Sachen beträgt 12 Monate.
Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten
Sachen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
Satz 1 gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend eine längere Haftung vorschreibt.
Satz 1 gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels oder bei
Nichteinhaltung einer Garantie.


§ 5 Haftung und Schadensersatzansprüche
1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haften wir nicht für die leicht
fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfül-
lung  die  ordnungsgemäße  Durchführung  des  Vertrages  überhaupt  erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrau-
en darf (sog. Kardinalspflichten), ist unsere Haftung für weitere Ansprüche auf
den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
3. Ansonsten haften wir außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für
mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen
Gewinn.
4. Die vorgenannten Haftungsgrenzen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahr-
lässigkeit  durch  uns,  unsere  gesetzlichen  Vertreter  oder  unsere  Erfüllungs-
gehilfen. Ebenso gelten die vorgenannten Haftungsbeschränkungen nicht für
unsere Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, im Falle
der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie im Fall der Verletzung einer Garantie durch uns, unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


§ 6 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, spätestens
30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zu bezahlen.
2. Es bleibt uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Teilvorauskasse
oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine
entsprechende Information des Kunden.
3. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 % über
dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.. Wir behalten uns vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt,
nachzuweisen, dass uns durch den Verzug keine oder nur ein
geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Falle dürfen wir den gesetzlichen
Zinssatz verlangen.
4. Aufrechnungsansprüche stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt
sind oder auf unbestrittenen Mängeln beruhen. Ein Zurückbehaltungsrecht
des Vertragspartners wegen etwaiger Forderungen gegen uns
ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch beruht auf demselben
Vertragsverhältnis oder die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt,
entscheidungsreif oder unbestritten.


§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die  gelieferte  Ware  bleibt  bis  zum  vollständigen  Ausgleich  aller  unserer
Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum.
2. Der  Besteller  ist  berechtigt,  die  Ware  im  Rahmen  des  ordnungsgemäßen
Geschäftsvorganges zu verarbeiten und zu veräußern. Eine etwaige Verarbei-
tung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen.
3. Der Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware oder der aus der Ware her-
gestellten Sache, darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen.
4. Der Besteller tritt seine aus der Veräußerung bzw. dem Einbau der gelieferten
Sache entstehenden Forderungen sicherheitshalber an uns ab und hat uns
auf Verlangen die Abtretung schriftlich zu bestätigen. Wir nehmen die Abtre-
tung hiermit an.
5. Zur Offenlegung der Abtretung sind wir jederzeit berechtigt. Wir sind weiter
berechtigt, vom Vertragspartner Auskunft darüber zu verlangen, welche For-
derungen gegen welche Kunden von der Abtretung erfasst sind.
6. Der Besteller ist zum Einziehen der uns abgetretenen Forderung ermächtigt,
nicht aber zu Verfügungen anderer Art. Diese Ermächtigung ist jederzeit wider-
ruflich.
7. Vollstreckungsmaßnahmen  in  uns  zustehenden  Sachen  und  Rechte  oder
andere Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware hat uns der Besteller unver-
züglich anzuzeigen. Der Vertragspartner haftet uns für entstandene Kosten.
8. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um
mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rücküber-
tragung  der  darüber  hinausgehenden  Sicherheiten  nach  pflichtgemäßem
Ermessen verpflichtet.
9. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der gelieferten Sachen mit
anderen  Gegenständen  durch  den  Vertragspartner  überträgt  der  Vertrags-
partner seinen Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wer-
tes der Sache zu den verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegen-
ständen zurzeit der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung jetzt auf uns.

§ 8 Gerichtsstand, Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Nordheim v. d. Rhön.
2. Gerichtsstand für beide Teile ist Bad Neustadt a. d. Saale bzw. Schweinfurt
am Main.

§ 9 Hinweise zum Datenschutz
1. Es wird darauf hingewiesen, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis zum
Zwecke der Vertragserfüllung verarbeiten. Unsere ausführliche Datenschutz-
erklärung finden Sie auf unserer Internetseite www.LHS-Germany.de.
Auf Wunsch lassen wir Ihnen diese auch schriftlich zukommen.

§ 10 Anzuwendendes Recht, Sonstiges
1. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches
Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UNKaufrechts.
2. Schiedsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
3. Sollten Einzelbestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein
oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

 

Stand: November 2018

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