Ihr Ansprechpartner:
Friedhelm Landgraf
Tel.: +49 (0) 9779 8144-26
Fax: +49 (0) 9779 8144-24
FL@LHS-Germany.de
Zündgeräte: Service
Zündmaschinen sind nach den Unfallverhütungsvorschriften Sprengarbeiten (UVV) § 29 Abs. 2 mindestens alle zwei Jahre oszillographisch vom Hersteller auf volle Leistung zu prüfen. Über die bei uns gekauften Zündmaschinen führen wir eine Kartei und erinnern an die Überprüfung, in dem wir einen Formularsatz für die Einsendung schicken.
Für die Zeit der Überprüfung stellen wir, falls gewünscht, kostenlos (gegen Portoersatz) eine Zündmaschine vom Typ ZEB/CU 80 zur Verfügung.

Formular "Lieferschein/Werksauftrag"
Ausfüllen, Ausdrucken und Abspeichern am PC! (Download)
Formular "Lieferschein/Werksauftrag"
zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand! (Download)
Bitte übersenden Sie uns eine Kopie des Lieferscheines/Werksauftrages per Telefax oder e-Mail. Vielen Dank!
Wir haben nahezu ständig gebrauchte Geräte am Lager. Die gebrauchten Maschinen sind vom Hersteller im Werk oszillographisch auf volle Leistung geprüft und haben eine Bescheinigung nach § 20 (3) der UVV-Sprengarbeiten.
Eine Übersicht der zur Zeit lieferbaren Maschinentypen erhalten Sie auf Anfrage!



