Zündmaschinen, Zündgeräte und Zündkreisprüfer sind regelmäßig durch den Hersteller oder eine andere befähigte Person auf volle Leistungsfähigkeit zu prüfen.

Die Prüffrist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und sollte zwei Jahre nicht überschreiten.
Über die bei uns gekauften Zündgeräte führen wir ein Verzeichnis und erinnern an die Überprüfung, indem wir einen Formularsatz für die Einsendung zusenden.

SPAREN SIE ZEIT UND KOSTEN,

indem Sie Ihr Zündgerät der Fa. ZEB direkt an den Hersteller senden.

Vorgehensweise:
1. Füllen Sie bitte den Werksauftrag vollständig aus
2. Legen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Werksauftrag den Zündgeräten bei
3. Senden Sie die Zündgeräte an:

MAXAM Deutschland GmbH
Zünderwerke Ernst Brün
Boschstraße 10 a
45770 Marl

4. Bitte übersenden Sie uns eine Kopie des Werksauftrages per Fax, E-Mail oder Brief

Werksauftrag zum Ausfüllen von Hand

Werksauftrag zum Ausfüllen am PC                  

 

Leihgerät

Damit Sie während des Prüfzeitraums weiterarbeiten können, stellen wir Ihnen gegen Berechnung einer Versandpauschale ein Leihgerät zur Verfügung. Fordern Sie einfach ein Gerät bei uns an.

Lieferadresse

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