Pulverbroschüre
48 ZUBEHÖR SATZAUSLÖSER, BRENNMOMENTZÜNDER Art. Bezeichnung 002062 Satzauslöser A mit PVC-Kappe, 6 mm, 0,20 m lang (VE: 25 Stück) 002065 U-Brennmomentzünder mit Messinghülse, 8 mm, 2,00 m lang (VE: 100 Stück) FEUERWERKS-ZÜNDSCHNÜRE, ANZÜNDLITZE Art. Bezeichnung 002095 Feuerwerks-Zündschnur ca. 60 mm lang, 3,0 mm (VE: 100 Stück) 002099 Feuerwerks-Zündschnur 0,5 m lang, 3,0 mm (VE: 10 Stück) 002096 Anzündlitze 18 - 28 sek./m gelb, 3,0 mm, 8,00 m lang, (VE: 1 Stück) 002098 Anzündlitze 8 - 12 sek./m rot, 3,0 mm, 8,00 m lang, (VE: 1 Stück) Wegfall der Erlaubnis- und Befähigungsscheinpflicht für Anzündmittel nach dem Sprengstoffgesetz: Alle oben genannten Artikel sind mit Wirkung vom 06.09.2002 nicht mehr erlaubnispflichtig nach dem Sprengstoffgesetz. Ausgenommen davon sind Schwarzpulver-Zündschnüre (weiterhin erlaubnispflichtig)! Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist verboten! Der Vertrieb und das Überlassen dieser Gegenstände an Verbraucher ist nur gegen Aushändigung eines schriftlichen Auftrages mit Bescheinigung des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt. Der Versand dieser Artikel kann nun auch per herkömmlicher Spedition erfolgen. Es handelt sich um Gefahrgut der Klasse 1, für das ab sofort keine Erlaubnis bzw. kein Befähigungsschein mehr nach dem Sprengstoff- gesetz benötigt wird. Aus Kostengründen empfehlen wir Ihnen jedoch den Bezug zusammen mit Treibladungspulver und Schwarzpulver. SCHWARZPULVER- ZÜNDSCHNUR Art. Bezeichnung 002092 Schwarzp.-Zündschnur 120 s/m wasserdicht, 0,5 mm, 8,00 m lang (ERLAUBNISPFLICHTIG) Hinweis: Die Schwarzpulver-Zündschnur ist erlaubnispflichtig nach dem Sprengstoffgesetz, da diese auch für Sprengzwecke geeignet ist. ZÜNDMASCHINEN FÜR BÖLLER UND FEUERWERK Art. Bezeichnung 002401 Kondensator-Zündmaschine ZEB/CA10/U1 002800 Elektrische-Zündmaschine Pocket Blaster EBM 05 GEFAHRGUTKARTONS MIT BAM-PRÜFZEICHEN Art. Bezeichnung VV0040 Größe 4 Innenmaße: 460 x 375 x 290 mm, für 20 Dosen Pulver VV0042 Größe 5 Innenmaße: 375 x 280 x 290 mm, für 12 Dosen Pulver Hinweis: Erforderlich beim Transport von mehr als 3 kg Pulver Für alle Artikel dieser Seite gilt die Gefahrenklasse 1.4 (Details siehe Seite 7)
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