Ihre Ansprechpartner:

Horst Landgraf
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Martin Speth
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Pulververtrieb: Anzündmittel
Satzauslöser A
mit Brückenzünder A, lackiert, Stahldraht 0,6 mm Ø,
verzinnt mit PVC-Isolierung, Kappe 6 mm Ø
Drahtlänge: 20 cm
Art.-Nr. 2062
U-Brennmomentzünder
mit 40 mm langer Messinghülse Ø 8 mm,
2 isolierte Stahldrähte gelb/weiß, Länge: 200 cm
Art.-Nr. 2065

Feuerwerks-Zündschnur, wasserdicht
mit Kunststoffüberzug (gelb) 4,7 mm Ø,
Ring zu 8 m
Art.-Nr. 2094
Feuerwerks-Zündschnur, 70 mm lang
Einfache, geleimte Feuerwerks-Zündschnur.
3 mm Ø, Abschnitte bis 70 mm Länge.
Verpackungseinheit: 100 Stück
Art.-Nr. 2095
Feuerwerks-Zündschnur, 500 mm lang
Einfache, geleimte Feuerwerks-Zündschnur.
3 mm Ø, Länge: 500 mm
Verpackungseinheit: 10 Stück
Art.-Nr. 2099

Anzündlitze 18-28 sek./m, gelb
für trockene Sprengungen zum Anzünden von Feuerwerks-Zündschnur.
Brenndauer: 18-28 s/m, Ø 3,0 ± 0,3 mm, Farbe: gelb
Ring zu 8 m
Art.-Nr. 2096
Anzündlitze 8-12 sek./m, rot
für trockene Sprengungen zum Anzünden von Feuerwerks-Zündschnur.
Brenndauer: 8-12 s/m, Ø 3,0 ± 0,3 mm, Farbe: rot
Ring zu 8 m
Art.-Nr. 2098
Zündlichter
mit Anreibkopf und Warnlicht. Brenndauer 60 Sekunden.
Packung zu 25 Stück
Art.-Nr. 2071
Wegfall der Erlaubnis- und Befähigungsscheinpflicht für Anzündmittel nach dem Sprengstoffgesetz:
Alle oben genannten Artikel sind mit Wirkung vom 06.09.2002 nicht mehr erlaubnispflichtig nach dem Sprengstoffgesetz.
Ausgenommen davon sind Schwarzpulver-Zündschnüre (weiterhin erlaubnispflichtig)!
Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist verboten!
Der Vertrieb und das Überlassen dieser Gegenstände an Verbraucher ist nur gegen Aushändigung eines schriftlichen Auftrages mit Bescheinigung des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt.
Der Versand dieser Artikel kann nun auch per herkömmlicher Spedition erfolgen. Es handelt sich um Gefahrgut der Klasse 1, für das ab sofort keine Erlaubnis bzw. kein Befähigungsschein mehr nach dem Sprengstoffgesetz benötigt wird. Aus Kostengründen empfehlen wir Ihnen jedoch den Bezug zusammen mit Treibladungspulver und Schwarzpulver.
Schwarzpulver-Zündschnur
blank, wasserdicht, gelb, Brennzeit: 120 s/m
Ring zu 8 m, 5 mm Ø
Gewicht: 160 g
Art.-Nr. 2092
blank, wasserdicht, gelb, Brennzeit: 120 s/m
Ring zu 160 m, 5 mm Ø
Gewicht: 3.300 g
Art.-Nr. 2093
Die Schwarzpulver-Zündschnüre sind weiterhin erlaubnispflichtig nach dem Sprengstoffgesetz,
da diese auch für Sprengzwecke geeignet sind.
Anwendung hauptsächlich im Weinbergbau.
Abgabe nur gegen Erwerbsberechtigung, z. B. zum Bezug von pyrotechnischer Munition!



