Pulververtrieb: Anzündmittel

Satzauslöser A

mit Brückenzünder A, lackiert, Stahldraht 0,6 mm Ø,
verzinnt mit PVC-Isolierung, Kappe 6 mm Ø
Drahtlänge: 20 cm
Art.-Nr. 2062

U-Brennmomentzünder

mit 40 mm langer Messinghülse Ø 8 mm,
2 isolierte Stahldrähte gelb/weiß, Länge: 200 cm
Art.-Nr. 2065

Feuerwerks-Zündschnur, wasserdicht

mit Kunststoffüberzug (gelb) 4,7 mm Ø,
Ring zu 8 m
Art.-Nr. 2094

Feuerwerks-Zündschnur, 70 mm lang

Einfache, geleimte Feuerwerks-Zündschnur.
3 mm Ø, Abschnitte bis 70 mm Länge.
Verpackungseinheit: 100 Stück
Art.-Nr. 2095

Feuerwerks-Zündschnur, 500 mm lang

Einfache, geleimte Feuerwerks-Zündschnur.
3 mm Ø, Länge: 500 mm
Verpackungseinheit: 10 Stück
Art.-Nr. 2099

Anzündlitze 18-28 sek./m, gelb

für trockene Sprengungen zum Anzünden von Feuerwerks-Zündschnur.
Brenndauer: 18-28 s/m, Ø 3,0 ± 0,3 mm, Farbe: gelb
Ring zu 8 m
Art.-Nr. 2096

Anzündlitze 8-12 sek./m, rot

für trockene Sprengungen zum Anzünden von Feuerwerks-Zündschnur.
Brenndauer: 8-12 s/m, Ø 3,0 ± 0,3 mm, Farbe: rot
Ring zu 8 m
Art.-Nr. 2098

Zündlichter

mit Anreibkopf und Warnlicht. Brenndauer 60 Sekunden.
Packung zu 25 Stück
Art.-Nr. 2071

Wegfall der Erlaubnis- und Befähigungsscheinpflicht für Anzündmittel nach dem Sprengstoffgesetz:
Alle oben genannten Artikel sind mit Wirkung vom 06.09.2002 nicht mehr erlaubnispflichtig nach dem  Sprengstoffgesetz.
Ausgenommen davon sind Schwarzpulver-Zündschnüre (weiterhin erlaubnispflichtig)!
Die Abgabe an Personen unter 18 Jahren ist verboten! 
Der Vertrieb und das Überlassen dieser Gegenstände an Verbraucher ist nur gegen Aushändigung eines schriftlichen Auftrages mit Bescheinigung des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt.
Der Versand dieser Artikel kann nun auch per herkömmlicher Spedition erfolgen. Es handelt sich um Gefahrgut der Klasse 1, für das ab sofort keine Erlaubnis bzw. kein Befähigungsschein mehr nach dem Sprengstoffgesetz benötigt wird. Aus Kostengründen empfehlen wir Ihnen jedoch den Bezug zusammen mit Treibladungspulver und Schwarzpulver.

Schwarzpulver-Zündschnur

blank, wasserdicht, gelb, Brennzeit: 120 s/m
Ring zu 8 m, 5 mm Ø
Gewicht: 160 g
Art.-Nr. 2092

blank, wasserdicht, gelb, Brennzeit: 120 s/m
Ring zu 160 m, 5 mm Ø
Gewicht: 3.300 g
Art.-Nr. 2093

Die Schwarzpulver-Zündschnüre sind weiterhin erlaubnispflichtig nach dem Sprengstoffgesetz,
da diese auch für Sprengzwecke geeignet sind.

ABA-Knallpatronen 15 mm

Vogelschreckpatronen. 15 mm Ø.
Verpackungseinheit: 100 Stück
Art.-Nr. 4300

Anwendung hauptsächlich im Weinbergbau.
Abgabe nur gegen Erwerbsberechtigung, z. B. zum Bezug von pyrotechnischer Munition!